So rechnet der Übergangsgeld-Rechner
Grundlage sind 80 % des Bruttos, höchstens das Nettoentgelt. Davon gibt es 75 % mit Kind oder pflegebedürftigem Partner, sonst 68 %. Bei 3.500 € brutto und 2.300 € netto ergeben sich mit Kind rund 1.725 € im Monat.
Wer zahlt
Je nach Anlass die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. Während der Lohnfortzahlung gibt es kein Übergangsgeld.
Abzüge
Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zum Vergleich: Krankengeld zeigt der Krankengeld-Rechner.
Wertetabelle: Letztes monatliches Bruttoentgelt
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Letztes monatliches Bruttoentgelt | Übergangsgeld im Monat | Angewendeter Satz | Grund für den Satz |
|---|---|---|---|
| 16.667 € | 1.725 € | 75 % | Kind bzw. Pflege des Partners |
| 33.333 € | 1.725 € | 75 % | Kind bzw. Pflege des Partners |
| 50.000 € | 1.725 € | 75 % | Kind bzw. Pflege des Partners |
| 66.667 € | 1.725 € | 75 % | Kind bzw. Pflege des Partners |
| 83.333 € | 1.725 € | 75 % | Kind bzw. Pflege des Partners |
| 100.000 € | 1.725 € | 75 % | Kind bzw. Pflege des Partners |
Unverbindliche Orientierungsrechnung nach §§ 65–72 SGB IX. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Rehabilitationsträgers.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 66 SGB IX – Höhe des Übergangsgelds ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
68 % oder 75 % der Berechnungsgrundlage.
Wer zahlt Übergangsgeld?
Der Reha-Träger, oft die Rentenversicherung.
Ist es steuerfrei?
Ja, mit Progressionsvorbehalt.
Wann gibt es 75 %?
Mit Kind oder pflegebedürftigem Partner.
Gibt es Übergangsgeld während der Lohnfortzahlung?
Nein.