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Finanzen & Recht

Übergangsgeld-Rechner

Während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation zahlt der Träger Übergangsgeld. Der Rechner schätzt die Höhe.

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Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Übergangsgeld-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Letztes monatliches Bruttoentgelt
3.500 €
Letztes monatliches Nettoentgelt
2.300 €
Familiäre Situation
Mit Kind bzw. pflegebedürftigem Angehörigen (75 %)

Rechenschritte

  1. 1Angewendeter Satz75 %
  2. 2Grund für den SatzKind bzw. Pflege des Partners
  3. 3Regelentgelt kalendertäglich116,67 €
  4. 480 % des Regelentgelts93,33 €
  5. 5Berechnungsgrundlage kalendertäglich76,67 € (Nettobegrenzung)
  6. 6Übergangsgeld kalendertäglich57,50 €
  7. 7Übergangsgeld für 30 Tage1.725,00 €
Ergebnis1.725 €

Es gelten 75 % der Berechnungsgrundlage – weil mindestens ein Kind vorhanden ist oder der Ehe- bzw. Lebenspartner wegen Pflege nicht erwerbstätig sein kann. Das ergibt 57,50 € kalendertäglich, also rund 1.725,00 € für einen Monat mit 30 Tagen (etwa 49,3 % Ihres Bruttoentgelts). Als Berechnungsgrundlage wurde Ihr Nettoentgelt angesetzt, weil es niedriger ist als 80 % des Regelentgelts.

So rechnet der Übergangsgeld-Rechner

Grundlage sind 80 % des Bruttos, höchstens das Nettoentgelt. Davon gibt es 75 % mit Kind oder pflegebedürftigem Partner, sonst 68 %. Bei 3.500 € brutto und 2.300 € netto ergeben sich mit Kind rund 1.725 € im Monat.

Wer zahlt

Je nach Anlass die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. Während der Lohnfortzahlung gibt es kein Übergangsgeld.

Abzüge

Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zum Vergleich: Krankengeld zeigt der Krankengeld-Rechner.

Wertetabelle: Letztes monatliches Bruttoentgelt

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Letztes monatliches BruttoentgeltÜbergangsgeld im MonatAngewendeter SatzGrund für den Satz
16.667 €1.725 €75 %Kind bzw. Pflege des Partners
33.333 €1.725 €75 %Kind bzw. Pflege des Partners
50.000 €1.725 €75 %Kind bzw. Pflege des Partners
66.667 €1.725 €75 %Kind bzw. Pflege des Partners
83.333 €1.725 €75 %Kind bzw. Pflege des Partners
100.000 €1.725 €75 %Kind bzw. Pflege des Partners

Unverbindliche Orientierungsrechnung nach §§ 65–72 SGB IX. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Rehabilitationsträgers.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 66 SGB IX – Höhe des Übergangsgelds ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

68 % oder 75 % der Berechnungsgrundlage.

Wer zahlt Übergangsgeld?

Der Reha-Träger, oft die Rentenversicherung.

Ist es steuerfrei?

Ja, mit Progressionsvorbehalt.

Wann gibt es 75 %?

Mit Kind oder pflegebedürftigem Partner.

Gibt es Übergangsgeld während der Lohnfortzahlung?

Nein.