Zulagen
Die Grundzulage beträgt 175 € im Jahr. Für Kinder gibt es 185 € (geboren vor 2008) bzw. 300 € (ab 2008), solange Kindergeld gezahlt wird. Mit einem Kind ab 2008 sind das 475 €.
Mindesteigenbeitrag
Für die volle Förderung müssen 4 % des Vorjahresbruttos eingezahlt werden – höchstens 2.100 € inklusive Zulagen. Die Zulagen werden abgezogen; mindestens 60 € Sockelbetrag. Bei 42.000 € sind das 1.680 € minus 475 € = 1.205 € eigener Beitrag.
Steuerliche Behandlung
Beiträge bis 2.100 € sind als Sonderausgabe absetzbar; das Finanzamt prüft, ob das günstiger ist als die Zulagen. Die spätere Rente ist voll steuerpflichtig.
Wertetabelle: Bruttoeinkommen Vorjahr
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Bruttoeinkommen Vorjahr | Jährliche Zulagen | Grundzulage | Kinderzulagen |
|---|---|---|---|
| 0 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
| 33.333 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
| 66.667 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
| 100.000 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
| 133.333 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
| 166.667 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
| 200.000 €/Jahr | 475 € | 175 | 300 |
Zulagenrechnung nach aktuellem Recht; Steuervorteil (Sonderausgabenabzug bis 2.100 €) kommt ggf. hinzu. Keine Anlageberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 84 EStG – Grundzulage ↗§ 85 EStG – Kinderzulage ↗§ 86 EStG – Mindesteigenbeitrag ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Riester-Grundzulage?
175 € im Jahr.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
185 € für vor 2008 geborene, 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
Wie viel muss ich selbst einzahlen?
4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen, mindestens 60 €.
Ist Riester steuerlich absetzbar?
Bis 2.100 € als Sonderausgabe.
Wer ist förderberechtigt?
Vor allem rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte.