Grenze 603 € – gekoppelt an den Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € im Monat. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 13,90 € pro Stunde beträgt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze – für 2027 ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € beschlossen.
Bei 13,90 € pro Stunde sind damit gut 43 Arbeitsstunden im Monat möglich. Wer mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich – siehe Midijob-Rechner.
Rentenversicherung im Minijob
Minijobs im gewerblichen Bereich sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag; Sie selbst tragen 3,6 % Ihres Verdienstes – bei 603 € sind das 21,71 € im Monat. Dafür erwerben Sie volle Pflichtbeitragszeiten.
Sie können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Neu seit dem 1. Juli 2026: Eine solche Befreiung lässt sich einmalig widerrufen. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft und kann danach nicht erneut in eine Befreiung umgewandelt werden.
Mehrere Jobs und kurzfristige Beschäftigung
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; entscheidend ist, ob die Summe die Grenze überschreitet. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob anrechnungsfrei möglich. Unabhängig vom Verdienst kann eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen, die auf wenige Monate im Jahr befristet ist – hier gelten eigene Regeln.
Wertetabelle: Stundenlohn (brutto)
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Stundenlohn (brutto) | Monatsverdienst | Max. Stunden/Monat bei diesem Lohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|---|
| 1,39 € | 60,19 € | 433 h | 603 € |
| 2,99 € | 129,47 € | 201 h | 603 € |
| 6,45 € | 279,29 € | 93 h | 603 € |
| 13,9 € | 601,87 € | 43 h | 603 € |
| 29,9 € | 1.294,67 € | 20 h | 603 € |
| 64,5 € | 2.792,85 € | 9 h | 603 € |
| 139 € | 6.018,7 € | 4 h | 603 € |
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob ↗Bundesregierung – Mindestlohn 2026 ↗Minijob-Zentrale – Mindestlohn im Minijob ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Wie viel Rentenbeitrag zahle ich im Minijob?
3,6 % Ihres Verdienstes, sofern Sie nicht befreit sind. Bei 603 € sind das 21,71 € im Monat.
Kann ich eine Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen?
Seit dem 1. Juli 2026 einmalig, und zwar nur mit Wirkung für die Zukunft.
Steigt die Minijob-Grenze 2027?
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Weil die Grenze daran gekoppelt ist, steigt sie mit.
Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?
Ja. Liegt die Summe über 603 €, entfällt der Minijob-Status.