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Finanzen & Recht

Geldwerter-Vorteil-Rechner (Sachbezug)

Gutscheine, Tankkarten oder Sachgeschenke vom Arbeitgeber bleiben bis 50 € im Monat steuer- und abgabenfrei. Der Rechner zeigt, ob Ihr Betrag darunter liegt.

0–5.000 €/Monat

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Wert des Sachbezugs
60 €/Monat

Rechenschritte

  1. 1Wert des Sachbezugs60 €
  2. 2Freigrenze50 €
  3. 3Statussteuerpflichtig
Ergebnis60 €

Sachbezüge bleiben bis zur monatlichen Freigrenze von 50 € steuer- und sozialabgabenfrei. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag).

Freigrenze, kein Freibetrag

Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn sie zusammen 50 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Das ist eine Freigrenze: Schon 1 Cent darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig, nicht nur den Teil über 50 €. Ein Gutschein über 60 € ist also mit vollen 60 € zu versteuern.

Was als Sachbezug zählt

Typisch sind Warengutscheine, Prepaid-Karten für einen begrenzten Kreis von Läden, Tankgutscheine oder Sachleistungen wie ein Jobticket ohne eigene Steuerbefreiung. Geld oder frei verwendbare Geldkarten zählen nicht. Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet; nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.

Andere Regeln

Für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, etwa zum Geburtstag, gilt eine eigene Grenze. Ein Dienstwagen wird gesondert bewertet – siehe Firmenwagen-Rechner. Wie sich ein steuerpflichtiger Vorteil auf Ihr Nettogehalt auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wertetabelle: Wert des Sachbezugs

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Wert des SachbezugsSteuerpflichtiger geldwerter VorteilWert des SachbezugsFreigrenze
0 €/Monat0 €050
833 €/Monat833 €83350
1.667 €/Monat1.667 €1.66750
2.500 €/Monat2.500 €2.50050
3.333 €/Monat3.333 €3.33350
4.167 €/Monat4.167 €4.16750
5.000 €/Monat5.000 €5.00050

Vereinfachte Darstellung der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze. Voraussetzungen (z. B. zulässige Gutscheinarten, Zusätzlichkeit) müssen erfüllt sein. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 8 Abs. 2 EStG – Sachbezüge ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?

50 € im Kalendermonat.

Was passiert bei 51 €?

Der gesamte Betrag von 51 € wird steuer- und beitragspflichtig.

Kann ich nicht genutzte Beträge ins nächste Jahr übertragen?

Nein, die Grenze gilt für jeden Monat einzeln.

Zählt ein Geldbetrag als Sachbezug?

Nein. Geldleistungen sind normaler Arbeitslohn.

Werden mehrere Sachbezüge zusammengerechnet?

Ja, alle Sachbezüge im Monat zusammen dürfen 50 € nicht übersteigen.