Mini- und Midijobs sind für viele ein Zuverdienst neben Studium, Rente oder Hauptjob. Seit 2026 gelten neue Grenzen, weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Minijob: bis 603 € im Monat
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, die Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 603 € im Monat. Damit sind gut 43 Stunden im Monat möglich. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €; die Grenze steigt dann mit. Wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, zeigt der Minijob-Rechner.
Rentenversicherung im Minijob
Gewerbliche Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Sie selbst zahlen 3,6 % Ihres Verdienstes und erwerben dafür volle Beitragszeiten. Auf Antrag können Sie sich befreien lassen. Seit Juli 2026 lässt sich eine solche Befreiung einmalig für die Zukunft widerrufen.
Midijob: 603,01 bis 2.000 €
Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Verdienst bis zur Obergrenze von 2.000 € ansteigen. Für 2026 gilt der Faktor F von 0,6619. Die Rentenansprüche richten sich trotzdem nach dem vollen Verdienst. Ihren Beitrag zeigt der Midijob-Rechner.
Mehrere Jobs
Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet; über 603 € werden alle sozialversicherungspflichtig. Neben einem Hauptjob ist ein Minijob anrechnungsfrei, weitere werden mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Rechte wie alle anderen
Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Ihr Stundenlohn lässt sich mit dem Stundenlohn-Rechner prüfen, den Mindestlohn mit dem Mindestlohn-Rechner. Für den Hauptjob gilt der Brutto-Netto-Rechner.
Passende Rechner
Aktualisiert am 2. Oktober 2026
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI-Werkzeugen; Zahlen und Rechtsstand werden gegen amtliche Quellen abgeglichen.