Pauschalen im Inland
- 28 € für jeden Tag mit 24 Stunden Abwesenheit
- 14 € für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen
- 14 € für eintägige Reisen mit mehr als acht Stunden Abwesenheit
Für das Ausland gelten länderspezifische Sätze, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
Kürzung für Mahlzeiten
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird die Pauschale gekürzt: um 20 % der vollen Tagespauschale (5,60 €) für ein Frühstück und um 40 % (11,20 €) für ein Mittag- oder Abendessen. Drei volle Tage und zwei Reisetage mit zwei Frühstücken ergeben 84 € + 28 € − 11,20 € = 100,80 €.
Dreimonatsfrist
Bei längerer Tätigkeit an derselben Stelle gibt es die Pauschalen nur für die ersten drei Monate. Fahrtkosten werden gesondert erstattet. Für den täglichen Arbeitsweg gilt dagegen die Pendlerpauschale.
Wertetabelle: Volle Reisetage (24 Std.)
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Volle Reisetage (24 Std.) | Verpflegungsmehraufwand | Volle Tage (28 €) | An-/Abreisetage (14 €) |
|---|---|---|---|
| 0 Tage | 16,8 € | 0 | 28 |
| 50 Tage | 1.416,8 € | 1.400 | 28 |
| 100 Tage | 2.816,8 € | 2.800 | 28 |
| 150 Tage | 4.216,8 € | 4.200 | 28 |
| 200 Tage | 5.616,8 € | 5.600 | 28 |
| 250 Tage | 7.016,8 € | 7.000 | 28 |
| 300 Tage | 8.416,8 € | 8.400 | 28 |
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwand ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand?
28 € je vollem Tag, 14 € für An- und Abreisetage oder eintägige Reisen über acht Stunden.
Wie viel wird für ein Frühstück abgezogen?
5,60 €.
Und für Mittag- oder Abendessen?
Je 11,20 €.
Wie lange gelten die Pauschalen?
An derselben Tätigkeitsstätte für die ersten drei Monate.
Kann ich sie absetzen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Ja, als Werbungskosten in der Steuererklärung.