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Beruf & Arbeit

Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Auf Dienstreisen können Mehrkosten für Verpflegung pauschal steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Rechner berücksichtigt auch gestellte Mahlzeiten.

0–300 Tage
Tage
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0–600 Anzahl
Anzahl

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Volle Reisetage (24 Std.)
3 Tage
An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std.
2 Tage
Gestellte Frühstücke
2 Anzahl
Gestellte Mittag-/Abendessen
0 Anzahl

Rechenschritte

  1. 1Volle Tage (28 €)84 €
  2. 2An-/Abreisetage (14 €)28 €
  3. 3Kürzung Mahlzeiten-11,2 €
Ergebnis100,8 €

Steuerfrei erstattbar bzw. als Werbungskosten absetzbar. Kürzungen: Frühstück −5,60 €, Mittag-/Abendessen −11,20 € je Mahlzeit.

Pauschalen im Inland

  • 28 € für jeden Tag mit 24 Stunden Abwesenheit
  • 14 € für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen
  • 14 € für eintägige Reisen mit mehr als acht Stunden Abwesenheit

Für das Ausland gelten länderspezifische Sätze, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Kürzung für Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird die Pauschale gekürzt: um 20 % der vollen Tagespauschale (5,60 €) für ein Frühstück und um 40 % (11,20 €) für ein Mittag- oder Abendessen. Drei volle Tage und zwei Reisetage mit zwei Frühstücken ergeben 84 € + 28 € − 11,20 € = 100,80 €.

Dreimonatsfrist

Bei längerer Tätigkeit an derselben Stelle gibt es die Pauschalen nur für die ersten drei Monate. Fahrtkosten werden gesondert erstattet. Für den täglichen Arbeitsweg gilt dagegen die Pendlerpauschale.

Wertetabelle: Volle Reisetage (24 Std.)

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Volle Reisetage (24 Std.)VerpflegungsmehraufwandVolle Tage (28 €)An-/Abreisetage (14 €)
0 Tage16,8 €028
50 Tage1.416,8 €1.40028
100 Tage2.816,8 €2.80028
150 Tage4.216,8 €4.20028
200 Tage5.616,8 €5.60028
250 Tage7.016,8 €7.00028
300 Tage8.416,8 €8.40028

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwand ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand?

28 € je vollem Tag, 14 € für An- und Abreisetage oder eintägige Reisen über acht Stunden.

Wie viel wird für ein Frühstück abgezogen?

5,60 €.

Und für Mittag- oder Abendessen?

Je 11,20 €.

Wie lange gelten die Pauschalen?

An derselben Tätigkeitsstätte für die ersten drei Monate.

Kann ich sie absetzen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Ja, als Werbungskosten in der Steuererklärung.