Die Grenzen seit 2025
Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht überschreiten. Mit 20.000 € im Vorjahr und erwarteten 40.000 € erfüllen Sie beide Grenzen.
Überschreiten im laufenden Jahr
Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort: Ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird, fällt Umsatzsteuer an. Wer die 25.000 € im laufenden Jahr überschreitet, bleibt in diesem Jahr Kleinunternehmer, im Folgejahr aber nicht mehr.
Lohnt sich der Verzicht?
Kleinunternehmer können keine Vorsteuer abziehen. Wer viel investiert oder vor allem an Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser; der Verzicht bindet fünf Jahre. Die Voranmeldung rechnet der UStVA-Rechner.
Wertetabelle: Gesamtumsatz im Vorjahr
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Gesamtumsatz im Vorjahr | Status nach § 19 UStG | Vorjahresumsatz | Laufendes Jahr |
|---|---|---|---|
| 0 € | Kleinunternehmer moeglich | 0 € – unter 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
| 16.666.667 € | Regelbesteuerung | 16.666.667 € – ueber 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
| 33.333.333 € | Regelbesteuerung | 33.333.333 € – ueber 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
| 50.000.000 € | Regelbesteuerung | 50.000.000 € – ueber 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
| 66.666.667 € | Regelbesteuerung | 66.666.667 € – ueber 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
| 83.333.333 € | Regelbesteuerung | 83.333.333 € – ueber 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
| 100.000.000 € | Regelbesteuerung | 100.000.000 € – ueber 25.000 € | 40.000 € – unter 100.000 € |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 19 UStG – Kleinunternehmer ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze?
25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Was passiert über 100.000 €?
Ab diesem Umsatz entsteht sofort Umsatzsteuerpflicht.
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Nein, mit Hinweis auf § 19 UStG.
Kann ich Vorsteuer abziehen?
Nein.
Wie lange bindet der Verzicht?
Fünf Jahre.