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Beruf & Arbeit

Nachtzuschlag-Rechner

Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, kann Zuschläge steuerfrei erhalten – bis zu gesetzlichen Höchstsätzen. Der Rechner zeigt, wie viel davon steuerfrei bleibt.

5–100 €
€
1–250 Std./Monat
Std./Monat

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Nachtzuschlag-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Grundstundenlohn
18 €
Zuschlagsart
Nachtarbeit 20–6 Uhr (25 %)
Zuschlagsfähige Stunden
40 Std./Monat

Rechenschritte

  1. 1Zuschlag pro Stunde4,5 €
  2. 2Effektiver Stundenlohn22,5 €
Ergebnis180 €

Pro Monat bei 40 Stunden (25 %-Zuschlag = 4,5 €/Std. steuerfrei). Effektivlohn: 22,5 €/Std.

Steuerfreie Höchstsätze

  • Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): 25 %
  • Nacht 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat: 40 %
  • Sonntagsarbeit: 50 %
  • Gesetzliche Feiertage und Silvester ab 14 Uhr: 125 %
  • Heiligabend ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai: 150 %

Grundlohn und Beispiel

Der Prozentsatz bezieht sich auf den Grundlohn, höchstens 50 € je Stunde. In der Sozialversicherung sind Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 € beitragsfrei. Bei 18 € Grundlohn und 25 % sind 4,50 € je Stunde steuerfrei, bei 40 Nachtstunden 180 € im Monat.

Was nicht steuerfrei ist

Steuerfrei ist nur der Zuschlag für tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten. Zuschläge für Überstunden fallen nicht darunter – siehe Überstunden-Rechner. Zahlt der Arbeitgeber mehr als die Höchstsätze, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Wertetabelle: Grundstundenlohn

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

GrundstundenlohnSteuerfreier ZuschlagZuschlag pro StundeEffektiver Stundenlohn
5 €50 €1,256,25
20,8 €208 €5,226
36,7 €367 €9,1845,88
52,5 €500 €12,565
68,3 €500 €12,580,8
84,2 €500 €12,596,7
100 €500 €12,5112,5

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 3b EStG – Steuerfreiheit von Zuschlägen ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist der steuerfreie Nachtzuschlag?

25 % des Grundlohns, zwischen 0 und 4 Uhr unter Umständen 40 %.

Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Bis 50 % des Grundlohns.

Gibt es eine Obergrenze?

Der Grundlohn wird mit höchstens 50 € je Stunde angesetzt.

Sind die Zuschläge sozialversicherungsfrei?

Nur bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde.

Welche Feiertage bringen 150 %?

Heiligabend ab 14 Uhr, der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Mai.