Formel und Rechenweg
Basisertrag = Wert am 1. Januar × Basiszins × 0,7. Er ist auf die tatsächliche Wertsteigerung plus Ausschüttungen begrenzt; Ausschüttungen werden abgezogen. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %. Der Rechner ist mit 3,20 % voreingestellt; für 2025 tragen Sie 2,53 % ein.
Steuerliche Behandlung
Bei Aktienfonds sind 30 % steuerfrei. Der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer, soweit der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist. 10.000 € Fondswert ergeben mit 3,20 % rund 224 € Basisertrag, nach Teilfreistellung 157 € – innerhalb des Pauschbetrags steuerfrei.
Zeitpunkt
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ab. Beim Verkauf wird sie angerechnet. Mehr zu Fonds im ETF-Sparplan-Rechner.
Wertetabelle: Fondswert am 1. Januar
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Fondswert am 1. Januar | Steuer auf die Vorabpauschale | Basisertrag (Wert x Basiszins x 0,7) | Wertsteigerung des Jahres |
|---|---|---|---|
| 0 € | 0 € | 0 € | 11.000 € |
| 16.666.667 € | 0 € | 373.333,34 € | -16.655.667 € |
| 33.333.333 € | 0 € | 746.666,66 € | -33.322.333 € |
| 50.000.000 € | 0 € | 1.120.000 € | -49.989.000 € |
| 66.666.667 € | 0 € | 1.493.333,34 € | -66.655.667 € |
| 83.333.333 € | 0 € | 1.866.666,66 € | -83.322.333 € |
| 100.000.000 € | 0 € | 2.240.000 € | -99.989.000 € |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 18 InvStG – Vorabpauschale ↗§ 20 InvStG – Teilfreistellung ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 %.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Am ersten Werktag des Folgejahres.
Wird sie doppelt besteuert?
Nein, sie wird beim Verkauf angerechnet.
Was ist die Teilfreistellung?
30 % steuerfrei bei Aktienfonds.
Was, wenn der Fonds gefallen ist?
Dann fällt keine Vorabpauschale an.