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Finanzen & Recht

Vorabpauschale-Rechner

Auch thesaurierende Fonds werden jedes Jahr besteuert – über die Vorabpauschale. Der Rechner zeigt Höhe und Steuer.

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Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Vorabpauschale-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Fondswert am 1. Januar
10.000 €
Fondswert am 31. Dezember
11.000 €
Ausschuettungen im Jahr
0 €
Basiszins des Jahres (BMF)
3,2 %
Fondsart (Teilfreistellung)
Aktienfonds – 30 % Teilfreistellung
Noch freier Sparer-Pauschbetrag
1.000 €
Kirchensteuer
Keine

Rechenschritte

  1. 1Basisertrag (Wert x Basiszins x 0,7)224 €
  2. 2Wertsteigerung des Jahres1.000 €
  3. 3Vorabpauschale vor Teilfreistellung224 €
  4. 4Nach Teilfreistellung (30 %)156,80 €
  5. 5Verrechneter Sparer-Pauschbetrag156,80 €
  6. 6Steuerpflichtiger Betrag0 €
  7. 7Kapitalertragsteuer 25 %0 €
  8. 8Solidaritätszuschlag 5,5 %0 €
Ergebnis0 €

Berechnung nach §§ 18, 20 InvStG. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird von der depotfuehrenden Stelle einbehalten.

Formel und Rechenweg

Basisertrag = Wert am 1. Januar × Basiszins × 0,7. Er ist auf die tatsächliche Wertsteigerung plus Ausschüttungen begrenzt; Ausschüttungen werden abgezogen. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %. Der Rechner ist mit 3,20 % voreingestellt; für 2025 tragen Sie 2,53 % ein.

Steuerliche Behandlung

Bei Aktienfonds sind 30 % steuerfrei. Der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer, soweit der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist. 10.000 € Fondswert ergeben mit 3,20 % rund 224 € Basisertrag, nach Teilfreistellung 157 € – innerhalb des Pauschbetrags steuerfrei.

Zeitpunkt

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ab. Beim Verkauf wird sie angerechnet. Mehr zu Fonds im ETF-Sparplan-Rechner.

Wertetabelle: Fondswert am 1. Januar

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Fondswert am 1. JanuarSteuer auf die VorabpauschaleBasisertrag (Wert x Basiszins x 0,7)Wertsteigerung des Jahres
0 €0 €0 €11.000 €
16.666.667 €0 €373.333,34 €-16.655.667 €
33.333.333 €0 €746.666,66 €-33.322.333 €
50.000.000 €0 €1.120.000 €-49.989.000 €
66.666.667 €0 €1.493.333,34 €-66.655.667 €
83.333.333 €0 €1.866.666,66 €-83.322.333 €
100.000.000 €0 €2.240.000 €-99.989.000 €

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 18 InvStG – Vorabpauschale ↗§ 20 InvStG – Teilfreistellung ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Basiszins 2026?

3,20 %.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?

Am ersten Werktag des Folgejahres.

Wird sie doppelt besteuert?

Nein, sie wird beim Verkauf angerechnet.

Was ist die Teilfreistellung?

30 % steuerfrei bei Aktienfonds.

Was, wenn der Fonds gefallen ist?

Dann fällt keine Vorabpauschale an.