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Finanzen & Recht

Soli-Rechner

Den Solidaritätszuschlag zahlen nur noch Gutverdienende. Der Rechner prüft, ob Ihre Einkommensteuer über der Freigrenze liegt.

0–2.000.000 €/Jahr
€/Jahr

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Geprüfte Werte

Aktuelle Werte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage

Beispielrechnung zum Soli-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Zu versteuerndes Einkommen
80.000 €/Jahr
Veranlagung
Einzeln

Rechenschritte

  1. 1Einkommensteuer22.464 €
  2. 2Freigrenze20.350 €
  3. 3Soli/Monat20,96 €
Ergebnis251,57 €

Milderungszone: reduzierter Soli. Einkommensteuer: 22.464 €.

Freigrenze 2026

Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 €. Für Singles entspricht das einem zu versteuernden Einkommen von grob 75.000 €.

Milderungszone

Knapp über der Freigrenze steigt der Soli nicht sofort auf 5,5 %, sondern beträgt höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags. Bei 80.000 € Einkommen und 22.464 € Steuer sind es rund 252 €.

Kapitalerträge

Auf die Abgeltungsteuer wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben. Kapitalgesellschaften zahlen ihn ebenfalls. Ihre Einkommensteuer zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Wertetabelle: Zu versteuerndes Einkommen

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Zu versteuerndes EinkommenSolidaritätszuschlagEinkommensteuerFreigrenze
0 €/Jahr0 €020.350
333.333 €/Jahr7.179,1 €130.52920.350
666.667 €/Jahr15.429,1 €280.52920.350
1.000.000 €/Jahr23.679,1 €430.52920.350
1.333.333 €/Jahr31.929,1 €580.52920.350
1.666.667 €/Jahr40.179,1 €730.52920.350
2.000.000 €/Jahr48.429,1 €880.52920.350

Werte 2026, ohne Kinderfreibeträge und Kapitalerträge. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 3 SolZG – Freigrenze ↗§ 4 SolZG – Zuschlagsatz ↗Solidaritätszuschlaggesetz ↗

Häufige Fragen

Wer zahlt 2026 noch Soli?

Wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Ehepaare 40.700 €).

Wie hoch ist der Soli?

5,5 % der Einkommensteuer, in der Milderungszone weniger.

Zahle ich Soli auf Kapitalerträge?

Ja, auf die Abgeltungsteuer ohne Freigrenze.

Was ist die Milderungszone?

Ein Übergangsbereich, in dem der Soli langsam ansteigt.

Ab welchem Einkommen fällt Soli an?

Für Singles grob ab 75.000 € zu versteuerndem Einkommen.