Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten unter den Kaufnebenkosten. Weil jedes Bundesland den Satz selbst festlegt, zahlt man für dieselbe Immobilie je nach Lage mehrere tausend Euro mehr oder weniger.
Die Sätze 2026
| Satz | Bundesländer |
|---|---|
| 3,5 % | Bayern |
| 5,0 % | Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
| 5,5 % | Bremen, Hamburg, Sachsen |
| 6,0 % | Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern |
| 6,5 % | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein |
Bei 400.000 € Kaufpreis bedeutet das zwischen 14.000 € in Bayern und 26.000 € in Nordrhein-Westfalen. Ihren Betrag berechnet der Grunderwerbsteuer-Rechner.
Was besteuert wird
Grundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Preis für Grundstück und Gebäude (§ 8 GrEStG). Bewegliche Gegenstände wie eine gebrauchte Einbauküche oder Möbel gehören nicht dazu, wenn sie im Vertrag gesondert und mit realistischem Wert ausgewiesen sind. Überhöhte Werte erkennt das Finanzamt nicht an.
Ablauf nach dem Notartermin
Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt. Sie erhalten einen Steuerbescheid und zahlen meist innerhalb eines Monats. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nicht einträgt.
Wann keine Steuer anfällt
Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe unter 2.500 €, Übertragungen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern, an Kinder und Enkel sowie Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung, die stattdessen unter das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz fallen (§ 3 GrEStG).
Die Steuer im Gesamtbudget
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. Zusammen sind schnell 10 % und mehr des Kaufpreises erreicht – Geld, das Banken meist aus Eigenkapital erwarten. Wie viel Sie mitbringen sollten, zeigen der Kaufnebenkosten-Rechner und der Eigenkapital-Rechner; die Finanzierung rechnet der Baufinanzierung-Rechner.
Passende Rechner
Aktualisiert am 2. Oktober 2026
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI-Werkzeugen; Zahlen und Rechtsstand werden gegen amtliche Quellen abgeglichen.