Kurz erklärt: 1 PS sind 0,735 kW
Ein PS entspricht genau 735,49875 Watt, also rund 0,7355 Kilowatt. Umgekehrt ist 1 kW gleich 1,35962 PS. Wer 100 PS in kW umrechnen will, multipliziert mit 0,73549875 und erhält 73,55 kW. Wer 110 kW in PS braucht, teilt durch 0,73549875 und kommt auf 149,6 PS.
Das Ergebnis ist reine Mathematik: Es hängt weder vom Hersteller noch vom Motor ab. Abweichungen zwischen einer Werbeangabe und dem Wert im Fahrzeugschein entstehen fast immer durch Rundung, nicht durch eine andere Rechnung.
So wird umgerechnet
Beide Richtungen nutzen denselben Faktor:
Der Faktor ist keine Messgröße, sondern eine Definition. Die metrische Pferdestärke ist die Leistung, die nötig ist, um 75 Kilopond (die Gewichtskraft von 75 kg) in einer Sekunde um einen Meter anzuheben. Mit der Normfallbeschleunigung von 9,80665 m/s² ergibt das 75 × 9,80665 = 735,49875 Watt.
Für den Überschlag taugt die Faustregel „PS mal drei Viertel gleich kW“. Sie rechnet mit 0,75 statt 0,7355 und liegt damit rund zwei Prozent zu hoch: 100 PS ergeben 75 kW statt 73,55 kW. Für einen Vergleich von Anzeigen reicht das, für Formulare und Versicherungsanträge nicht.
Umrechnungstabelle: kW in PS
Die Werte stehen in jedem Fahrzeugschein im Feld P.2 und sind auf eine Nachkommastelle gerundet:
| Leistung in kW | Leistung in PS |
|---|---|
| 44 kW | 59,8 PS |
| 55 kW | 74,8 PS |
| 66 kW | 89,7 PS |
| 74 kW | 100,6 PS |
| 85 kW | 115,6 PS |
| 100 kW | 136,0 PS |
| 110 kW | 149,6 PS |
| 125 kW | 170,0 PS |
| 150 kW | 203,9 PS |
| 200 kW | 271,9 PS |
| 300 kW | 407,9 PS |
Zwischenwerte rechnet der Rechner oben genau. Wer eine Zahl aus der Tabelle in ein Formular übertragen muss, nimmt immer den kW-Wert aus dem Fahrzeugschein und rechnet nicht zurück.
Umrechnungstabelle: PS in kW
Typische PS-Angaben aus Anzeigen und Prospekten in Kilowatt:
| Leistung in PS | Leistung in kW |
|---|---|
| 50 PS | 36,8 kW |
| 75 PS | 55,2 kW |
| 90 PS | 66,2 kW |
| 100 PS | 73,5 kW |
| 116 PS | 85,3 kW |
| 136 PS | 100,0 kW |
| 150 PS | 110,3 kW |
| 190 PS | 139,7 kW |
| 250 PS | 183,9 kW |
| 300 PS | 220,6 kW |
| 400 PS | 294,2 kW |
Auffällig sind die „glatten“ PS-Zahlen: 116, 136, 190 PS stammen häufig von kW-Werten wie 85, 100 oder 140 kW, die in PS umgerechnet und gerundet wurden. Der kW-Wert ist die ursprüngliche Angabe.
Welche Leistung zu welchem Fahrzeug passt
Die folgende Übersicht ordnet kW-Werte grob typischen Fahrzeugen zu. Sie beschreibt Größenordnungen, keine festen Klassen: Jeder Hersteller bietet jede Baureihe in mehreren Leistungsstufen an.
| kW | PS | Typisch für |
|---|---|---|
| 44 kW | 59,8 PS | Kleinstwagen, kleine Stadtflitzer |
| 55 kW | 74,8 PS | Kleinwagen mit Basismotor |
| 85 kW | 115,6 PS | Kompaktklasse, typischer Benziner oder Diesel |
| 110 kW | 149,6 PS | Kompakt- und Mittelklasse, starke Varianten |
| 150 kW | 203,9 PS | Obere Mittelklasse, kleinere SUV, viele Elektroautos |
| 220 kW | 299,1 PS | Sportliche Modelle, große Elektroautos |
Warum der Fahrzeugschein nur kW nennt
In Deutschland ist das Watt die gesetzliche Einheit der Leistung. Die Pferdestärke ist seit dem 1. Januar 1978 keine amtliche Einheit mehr. Die EU-Richtlinie 2009/3/EG erlaubt es, PS zusätzlich anzugeben, solange die Angabe in kW hervorgehoben ist. Deshalb finden Sie in Prospekten beide Werte, in amtlichen Dokumenten aber nur den kW-Wert.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die Leistung im Feld P.2. Gemeint ist die höchste Nennleistung des Motors in Kilowatt. Dieser Wert gilt für die Zulassungsstelle und für Anträge bei Versicherungen. Ein PS-Wert aus einer Anzeige ist dafür kein Nachweis.
Wo die Leistung rechtlich zählt
Am deutlichsten wird die Motorleistung beim Motorradführerschein. Nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung gilt: Klasse A1 erlaubt Krafträder bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg Leistungsgewicht. Klasse A2 erlaubt höchstens 35 kW und 0,2 kW/kg; das Fahrzeug darf außerdem nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW abgeleitet sein. 35 kW entsprechen 47,6 PS, 11 kW entsprechen 15,0 PS.
Das Leistungsgewicht rechnen Sie, indem Sie die Leistung in kW durch die Masse des Fahrzeugs in kg teilen. Ein Motorrad mit 35 kW und 170 kg kommt auf 0,206 kW/kg und liegt knapp über der A2-Grenze; erst ab 175 kg sind es genau 0,2 kW/kg. Für die Einstufung zählen die Angaben in den Fahrzeugpapieren.
Bei der Kfz-Steuer für Pkw spielt die Leistung dagegen keine Rolle: Sie richtet sich nach Hubraum und CO₂-Ausstoß, bei Elektroautos gilt eine zeitlich begrenzte Befreiung. Berechnen können Sie das im Kfz-Steuer-Rechner. Auch bei der Kfz-Versicherung wird die Leistung nicht allein herangezogen; die Typklasse ergibt sich aus Schadenstatistiken. Manche Versicherer fragen die Leistung allerdings im Antrag ab, deshalb sollten Sie sie dort korrekt in kW eintragen.
Beispielrechnungen
Beispiel 1 – Anzeige mit 100 PS. Ein Kleinwagen wird mit 100 PS beworben. 100 × 0,73549875 = 73,55 kW. Im Fahrzeugschein steht deshalb meist 74 kW.
Beispiel 2 – Fahrzeugschein mit 110 kW. 110 ÷ 0,73549875 = 149,6 PS. In der Werbung steht daher „150 PS“. Wer den Wert zurückrechnet (150 × 0,73549875 = 110,3), erhält fast, aber nicht exakt die 110 kW – die Rundung wirkt in beide Richtungen.
Beispiel 3 – Passt das Motorrad zum A2-Führerschein? Ein Motorrad wird mit 48 PS beworben, das sind 35,3 kW. Rechnerisch liegt das knapp über der Grenze von 35 kW. Entscheidend ist aber der kW-Wert in den Papieren, nicht die gerundete PS-Zahl aus dem Prospekt: Nennt der Schein 35 kW, ist die Leistung zulässig; steht dort 35,3 kW, ist sie es nicht.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Gerundeter Faktor. Wer mit 0,735 oder 1,36 rechnet, liegt bei großen Werten sichtbar daneben: 300 kW sind exakt 407,9 PS, mit 1,36 ergäben sich 408,0. Bei einem einzelnen Wert ist das unwichtig, bei Grenzwerten wie 35 kW nicht.
- Richtung verwechselt. Die PS-Zahl ist immer die größere. Kommt beim Umrechnen von PS in kW eine größere Zahl heraus, wurde multipliziert, wo geteilt werden musste.
- PS ist nicht gleich hp. Das britische und amerikanische „horsepower“ (hp) beträgt 745,7 Watt und ist damit etwa 1,4 Prozent größer als die metrische PS. Bei importierten Fahrzeugen oder US-Datenblättern lohnt der Blick auf die Einheit.
- Nennleistung, Dauerleistung, Spitzenleistung. Bei Elektroautos nennen Hersteller oft eine kurzzeitige Systemleistung. Maßgeblich ist, was im Fahrzeugschein steht; die Werte sind nicht austauschbar.
- Kurbelwelle und Rad. Prüfstandsmessungen am Rad liefern wegen der Antriebsverluste niedrigere Werte als die Motorleistung im Schein. Beide lassen sich umrechnen, aber nicht miteinander vergleichen.
- Leistungssteigerung. Wer die Motorleistung per Tuning erhöht, muss die geänderte Leistung eintragen lassen; sonst können Zulassung und Versicherungsschutz gefährdet sein.
Weiterführend
Weitere Leistungseinheiten wie Watt, Megawatt oder BTU pro Stunde rechnet der Leistungseinheiten-Rechner um. Für Verbrauch und Kosten eines Fahrzeugs hilft der Spritverbrauch-Rechner, für den Steuerbetrag der Kfz-Steuer-Rechner.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Führerscheinklassen A1 und A2 – § 6 FeV ↗Richtlinie 2009/3/EG – Einheiten im Messwesen ↗BIPM – Internationales Einheitensystem (SI) ↗
Häufige Fragen
Wie rechne ich kW in PS um?
Sie teilen die Kilowatt durch 0,73549875 oder multiplizieren sie mit 1,35962. 100 kW sind damit 135,96 PS.
Wie rechne ich PS in kW um?
Sie multiplizieren die PS mit 0,73549875. 150 PS sind 110,32 kW.
Wie viel PS sind 1 kW?
1 kW entspricht 1,35962 PS, 1 PS entspricht 0,73549875 kW.
Warum steht im Fahrzeugschein nur die Leistung in kW?
Weil das Watt die gesetzliche Einheit der Leistung ist. Die Pferdestärke ist seit 1978 keine amtliche Einheit mehr, ihre zusätzliche Angabe ist nur erlaubt, wenn kW hervorgehoben wird.
Wo finde ich die Leistung in den Fahrzeugpapieren?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P.2, angegeben in Kilowatt.
Welche kW-Grenze gilt für den A2-Führerschein?
Höchstens 35 kW und höchstens 0,2 kW/kg Leistungsgewicht. Das Motorrad darf nicht von einem Modell mit mehr als 70 kW abgeleitet sein (§ 6 FeV).
Welche Grenze gilt für die Klasse A1?
Bis 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg Leistungsgewicht.
Hängt die Kfz-Steuer von der PS-Zahl ab?
Bei Pkw nicht. Maßgeblich sind Hubraum und CO₂-Ausstoß; Elektroautos sind für eine begrenzte Zeit befreit. Wie hoch die Steuer ausfällt, zeigt der Kfz-Steuer-Rechner.
Ist die metrische PS gleich dem englischen hp?
Nein. Ein englisches horsepower hat 745,7 Watt und ist damit etwa 1,4 Prozent größer als eine metrische PS mit 735,5 Watt.
Warum passt der PS-Wert in der Werbung nicht genau zum kW-Wert im Schein?
Hersteller runden beim Umrechnen. 110 kW ergeben 149,6 PS und werden als 150 PS beworben; zurückgerechnet sind das 110,3 kW.