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Alkohol-Am-Steuer-Rechner

Mit wie viel Promille drohen welche Folgen? Der Rechner unterscheidet Ordnungswidrigkeit und Straftat und berücksichtigt Wiederholung und Probezeit.

0–5 ‰
‰

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Alkohol-Am-Steuer-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Blutalkoholkonzentration
0,8 ‰
Der wievielte Verstoß
Erster Verstoß
Probezeit oder unter 21 Jahre
Nein
Ausfallerscheinungen oder Unfall
Nein

Rechenschritte

  1. 1EinstufungOrdnungswidrigkeit nach § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze
  2. 2Bussgeld500 €
  3. 3Punkte in Flensburg2
  4. 4Fahrverbot1 Monat
  5. 5Verwaltungsgebühr25 €
Ergebnis528,50 €

Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntuechtigkeit vor – das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und wird mit Geldstrafe nach Tagessaetzen und Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Schon ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder es zum Unfall kommt. Für Fahranfaenger und unter 21-Jaehrige gilt ausnahmslos 0,0 ‰.

Ab 0,5 ‰

Beim ersten Verstoß 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate. Mit Gebühren kostet der erste Verstoß rund 532 €.

Straftat

Ab 1,1 ‰ gilt jeder Autofahrer als fahruntüchtig; ab 0,3 ‰ genügt das, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Dann drohen Geldstrafe in Tagessätzen, 3 Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,6 ‰ wird in der Regel eine MPU angeordnet.

Fahranfänger

In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt 0,0 ‰: 250 € und 1 Punkt, dazu Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar. Den Promillewert schätzt der Promille-Rechner.

Wertetabelle: Blutalkoholkonzentration

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

BlutalkoholkonzentrationKeine AhndungEinstufungBussgeld
0 ‰0 €Unterhalb der 0,5-Promille-Grenze – keine Ahndung ohne Ausfallerscheinungenkeines
0,83 ‰528,50 €Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze500 €
1,67 ‰Geldstrafe und FahrerlaubnisentzugAbsolute Fahruntuechtigkeit – Straftat nach § 316 StGBGeldstrafe nach Tagessaetzen
2,5 ‰Geldstrafe und FahrerlaubnisentzugAbsolute Fahruntuechtigkeit – Straftat nach § 316 StGBGeldstrafe nach Tagessaetzen
3,33 ‰Geldstrafe und FahrerlaubnisentzugAbsolute Fahruntuechtigkeit – Straftat nach § 316 StGBGeldstrafe nach Tagessaetzen
4,17 ‰Geldstrafe und FahrerlaubnisentzugAbsolute Fahruntuechtigkeit – Straftat nach § 316 StGBGeldstrafe nach Tagessaetzen
5 ‰Geldstrafe und FahrerlaubnisentzugAbsolute Fahruntuechtigkeit – Straftat nach § 316 StGBGeldstrafe nach Tagessaetzen

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze ↗§ 24c StVG – Alkoholverbot für Fahranfänger ↗§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr ↗

Häufige Fragen

Was kostet Fahren mit 0,5 ‰?

Beim ersten Mal 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Ab wann ist es eine Straftat?

Ab 1,1 ‰ oder ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen.

Was gilt für Fahranfänger?

Absolutes Alkoholverbot.

Ab wann droht eine MPU?

In der Regel ab 1,6 ‰.

Gilt das auch für Radfahrer?

Für Radfahrer gilt die absolute Grenze bei 1,6 ‰.