So rechnet der Baugenehmigung-Kosten-Rechner
Gebühr = Bausumme × Gebührensatz. 350.000 € zu 0,7 % ergeben 2.450 €.
Gebührenordnung
Die Sätze legen die Länder und Gemeinden fest. Im vereinfachten Verfahren sind sie oft niedriger. Befreiungen und Abweichungen kosten extra.
Weitere Kosten
Architekt, Statik und Vermessung kommen hinzu – siehe Baunebenkosten-Rechner.
Wertetabelle: Rohbauwert oder Bausumme
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Rohbauwert oder Bausumme | Gebühr fuer die Baugenehmigung | Grundgebühr | Verfahrensfaktor |
|---|---|---|---|
| 0 € | 100 € | 0 € | 1 x |
| 16.666.667 € | 116.667 € | 116.667 € | 1 x |
| 33.333.333 € | 233.333 € | 233.333 € | 1 x |
| 50.000.000 € | 350.000 € | 350.000 € | 1 x |
| 66.666.667 € | 466.667 € | 466.667 € | 1 x |
| 83.333.333 € | 583.333 € | 583.333 € | 1 x |
| 100.000.000 € | 700.000 € | 700.000 € | 1 x |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026
Häufige Fragen
Was kostet eine Baugenehmigung?
Grob 0,5 bis 1 % der Bausumme.
Wer legt die Gebühr fest?
Länder und Gemeinden.
Was ist das vereinfachte Verfahren?
Eine Prüfung mit geringerem Umfang.
Was ist genehmigungsfrei?
Das regelt die Landesbauordnung.