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Baugenehmigung-Kosten-Rechner

Was kostet die Baugenehmigung? Der Rechner nutzt die Gebührensätze, die Sie in Ihrer Gebührenordnung finden.

0–100.000.000 €
€
0,05–5 %
%
0–10.000 €
€
0–20 Antraege
Antraege
0–10.000 €
€

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Baugenehmigung-Kosten-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Rohbauwert oder Bausumme
350.000 €
Gebührensatz der Gemeinde
0,7 %
Mindestgebühr
100 €
Verfahrensart
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Befreiungen und Abweichungen
0 Antraege
Gebühr je Befreiung
250 €

Rechenschritte

  1. 1Grundgebühr2.450 €
  2. 2Verfahrensfaktor1 x
  3. 3Mindestgebühr100 €
  4. 4Befreiungen und Abweichungen0 €
  5. 5Anteil an der Bausumme0,7 %
Ergebnis2.450 €

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung des Landes und der Gemeinde und wird ueblicherweise als Promillesatz des Rohbauwerts berechnet – die Spanne reicht etwa von 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme. Nicht enthalten sind die Kosten fuer Entwurfsverfasser, Statik und Prüfstatik, die regelmaessig ein Vielfaches der Gebühr ausmachen.

So rechnet der Baugenehmigung-Kosten-Rechner

Gebühr = Bausumme × Gebührensatz. 350.000 € zu 0,7 % ergeben 2.450 €.

Gebührenordnung

Die Sätze legen die Länder und Gemeinden fest. Im vereinfachten Verfahren sind sie oft niedriger. Befreiungen und Abweichungen kosten extra.

Weitere Kosten

Architekt, Statik und Vermessung kommen hinzu – siehe Baunebenkosten-Rechner.

Wertetabelle: Rohbauwert oder Bausumme

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Rohbauwert oder BausummeGebühr fuer die BaugenehmigungGrundgebührVerfahrensfaktor
0 €100 €0 €1 x
16.666.667 €116.667 €116.667 €1 x
33.333.333 €233.333 €233.333 €1 x
50.000.000 €350.000 €350.000 €1 x
66.666.667 €466.667 €466.667 €1 x
83.333.333 €583.333 €583.333 €1 x
100.000.000 €700.000 €700.000 €1 x

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026

Häufige Fragen

Was kostet eine Baugenehmigung?

Grob 0,5 bis 1 % der Bausumme.

Wer legt die Gebühr fest?

Länder und Gemeinden.

Was ist das vereinfachte Verfahren?

Eine Prüfung mit geringerem Umfang.

Was ist genehmigungsfrei?

Das regelt die Landesbauordnung.