Sätze
- Auto: 100 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachschaden: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Fahrrad: 55 €
Mit Gebühren kostet der Grundfall 128,50 €.
Was erlaubt ist
Erlaubt ist die Nutzung per Sprachsteuerung oder mit kurzem Blick bei fest installierter Halterung. Das Gerät in die Hand zu nehmen ist verboten – auch an der roten Ampel. Bei abgeschaltetem Motor durch Start-Stopp-Automatik gilt das Verbot weiter.
Probezeit
In der Probezeit ist der Verstoß ein A-Verstoß. Ihren Punktestand prüft der Punkte-Rechner.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 23 Abs. 1a StVO – Elektronische Geräte ↗Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ↗
Häufige Fragen
Was kostet Handy am Steuer?
100 € und 1 Punkt, mit Gebühren 128,50 €.
Darf ich an der Ampel aufs Handy schauen?
Nicht, wenn Sie es in die Hand nehmen.
Gilt das auch für Navis und Tablets?
Ja, für alle elektronischen Geräte.
Was kostet es auf dem Fahrrad?
55 €.
Ist Freisprechen erlaubt?
Ja.