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Stromkosten senken: welches Gerät wie viel kostet

Veröffentlicht 15. September 2026 · Aktualisiert 2. Oktober 2026

Die Stromrechnung zeigt nur eine Summe. Welche Geräte sie verursachen, sehen Sie erst, wenn Sie einzeln rechnen – und dann zeigt sich oft, dass wenige Verbraucher den Großteil ausmachen.

Die Grundrechnung

Verbrauch in kWh = Leistung in Watt × Stunden ÷ 1.000. Ein Gerät mit 100 W, das täglich vier Stunden läuft, braucht 146 kWh im Jahr – bei 35 ct je kWh rund 51 €. Diese Rechnung macht der Stromverbrauch-Rechner für jedes Gerät.

Die üblichen Verdächtigen

  • Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr. Ein altes Gerät kann ein Vielfaches eines neuen verbrauchen; den Jahresverbrauch nennt das EU-Energielabel.
  • Elektrische Warmwasserbereitung wie Durchlauferhitzer oder Boiler.
  • Wäschetrockner ohne Wärmepumpe.
  • Heizlüfter und Elektroheizungen – teuer, sobald sie regelmäßig laufen.
  • Standby: Fernseher, Konsolen, Router und Ladegeräte summieren sich.

Messen statt schätzen

Die Angabe auf dem Typenschild ist die Höchstleistung. Ein Zwischenstecker-Messgerät zeigt den tatsächlichen Verbrauch über einige Tage. Viele Verbraucherzentralen und Stadtwerke verleihen solche Geräte kostenlos.

Die wirksamsten Hebel

  1. Alte Kühlgeräte ersetzen, wenn der Mehrverbrauch die Anschaffung in wenigen Jahren deckt.
  2. Steckdosenleisten mit Schalter gegen Standby.
  3. Waschen bei niedrigeren Temperaturen und volle Maschinen.
  4. Den Tarif prüfen: Arbeits- und Grundpreis vergleichen – siehe Stromkosten-Rechner.

Strom selbst erzeugen

Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 VA Wechselrichterleistung deckt einen Teil des Grundverbrauchs, besonders tagsüber. Für das Heizen lohnt der Blick auf Effizienz: Eine Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme – siehe Wärmepumpe-Rechner. Wie lange Akkus und Speicher Geräte versorgen, zeigt der Akku-Laufzeit-Rechner.

Passende Rechner

Aktualisiert am 2. Oktober 2026

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI-Werkzeugen; Zahlen und Rechtsstand werden gegen amtliche Quellen abgeglichen.