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Bauen & Sanieren

Geländer-Rechner

Wie viele Stäbe braucht das Geländer? Der Rechner verteilt sie gleichmäßig.

1–100.000 mm
mm
0,1–1.000 mm
mm
0,1–10.000 mm
Den für Ihr Vorhaben zulässigen Wert müssen Sie selbst festlegen.
mm

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Geländer-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Lichte Breite zwischen den Pfosten
1.200 mm
Breite eines Stabs
20 mm
Gewünschter maximaler lichter Abstand
120 mm

Rechenschritte

  1. 1Gleiche Zwischenräume9 Stück
  2. 2Tatsächlicher lichter Abstand115,56 mm
  3. 3Achsabstand Stab zu Stab135,56 mm
  4. 4Gesamtbreite der Stäbe160 mm
  5. 5Kontrollmaß1.200 mm
Ergebnis8 Stück

Mit 9 gleichen Zwischenräumen ergibt sich eine lichte Weite von 115,56 mm. Das liegt innerhalb des von Ihnen eingegebenen Höchstwerts.

So rechnet der Geländer-Rechner

Bei 1.200 mm Öffnung, 20 mm Stäben und höchstens 120 mm Abstand braucht es 8 Stäbe; die lichte Weite beträgt dann rund 116 mm.

Vorgaben

Viele Landesbauordnungen begrenzen Öffnungen in Geländern, wo Kinder sein können, auf 12 cm. Prüfen Sie die Regeln Ihres Landes.

Alternativen und Weiterführendes

Treppenmaße plant der Treppen-Rechner.

Wertetabelle: Lichte Breite zwischen den Pfosten

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Lichte Breite zwischen den PfostenBenötigte innere StäbeGleiche ZwischenräumeTatsächlicher lichter Abstand
120 mm0 Stück1 Stück120 mm
259 mm1 Stück2 Stück119,5 mm
557 mm4 Stück5 Stück95,4 mm
1.200 mm8 Stück9 Stück115,56 mm
2.585 mm18 Stück19 Stück117,11 mm
5.570 mm39 Stück40 Stück119,75 mm
12.000 mm85 Stück86 Stück119,77 mm

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026

Häufige Fragen

Wie groß darf der Abstand sein?

Häufig höchstens 12 cm.

Wie viele Stäbe brauche ich?

So viele, dass die Lücken unter dem Maximum bleiben.

Gilt das auch für Balkone?

Ja.

Wer legt die Regeln fest?

Die Bauordnung des Landes.